Finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege

Die Pflege eines Angehörigen zu Hause kann finanziell belastend sein. Es gibt jedoch verschiedene Formen der finanziellen Unterstützung, die Ihnen helfen können, diese Herausforderung zu meistern. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Leistungen, die Ihnen zur Verfügung stehen.

Pflegegeld

Pflegebedürftige Personen, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden betreut werden, haben Anspruch auf Pflegegeld. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und kann Ihnen helfen, die Kosten der häuslichen Pflege zu decken. Das Pflegegeld wird monatlich ausgezahlt und kann flexibel eingesetzt werden.

PflegegradPflegegeld pro Monat (2024)
2316 €
3545 €
4728 €
5901 €

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen werden für die Inanspruchnahme professioneller Pflegedienste gewährt. Diese Leistungen können für Grundpflege, Mobilitätshilfe und hauswirtschaftliche Unterstützung genutzt werden. Der Betrag richtet sich ebenfalls nach dem Pflegegrad und kann direkt an den Pflegedienst überwiesen werden.

PflegegradPflegesachleistungen pro Monat (2024)
2724 €
31.363 €
41.693 €
52.095 €

Entlastungsbetrag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege erhalten einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich, der für Angebote zur Unterstützung im Alltag verwendet werden kann, wie etwa Haushaltshilfen oder Betreuungsdienste. Dieser Betrag steht zusätzlich zu den Pflegesachleistungen zur Verfügung und kann flexibel genutzt werden.

Kurzzeit- und Verhinderungspflege

Bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit oder wenn die reguläre Pflegeperson ausfällt, können Kurzzeit- und Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Diese Leistungen entlasten pflegende Angehörige und gewährleisten weiterhin eine adäquate Pflege. Sie können in einer stationären Einrichtung oder zu Hause erfolgen.

  • Kurzzeitpflege: Bis zu 1.774 € jährlich, um die Unterbringung in einer stationären Pflegeeinrichtung zu finanzieren, wenn die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist.
  • Verhinderungspflege: Bis zu 1.612 € jährlich, wenn die Pflegeperson vorübergehend ausfällt, etwa wegen Urlaub oder Krankheit.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel wie Pflegebetten, Rollstühle oder Inkontinenzprodukte werden von der Pflegekasse finanziert und können beantragt werden. Diese Hilfsmittel erleichtern die Pflege und tragen zur Sicherheit und Komfort der Pflegebedürftigen bei. Für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel stehen Ihnen bis zu 40 € monatlich zur Verfügung.

Wohnraumanpassung

Um die Wohnung an die Bedürfnisse der Pflegebedürftigen anzupassen, können Maßnahmen zur Wohnraumanpassung gefördert werden. Dies umfasst Umbauten wie das Anbringen von Haltegriffen, der Einbau einer barrierefreien Dusche oder der Umbau von Türen. Pro Maßnahme können bis zu 4.000 € beantragt werden.

Fazit

Finanzielle Unterstützung kann eine erhebliche Erleichterung für pflegende Angehörige sein. Informieren Sie sich über die verschiedenen Leistungen, die Ihnen zustehen, und nutzen Sie diese, um die Pflege zu Hause bestmöglich zu gestalten. Bei Fragen und Anträgen steht Ihnen der ambulante Pflegedienst Wimedo gerne zur Seite und hilft Ihnen, die passenden Unterstützungsangebote zu finden.

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